Warum steht das Kennzeichen auf der Umweltplakette?
Die Umweltplakette – im Alltag oft Feinstaubplakette genannt – ist kein allgemeiner Aufkleber, den man von Auto zu Auto weitergeben kann. Auf jeder Plakette wird das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen, für das sie ausgegeben wurde. Damit gehört sie zu genau einem Fahrzeug mit genau einem Kennzeichen. Bei einer Kontrolle in einer Umweltzone lässt sich so auf einen Blick erkennen, ob die Plakette zum Wagen passt, an dem sie klebt.

Daraus folgt eine einfache Regel, die bei fast allen Fragen rund um Neuanmeldung, Ummeldung oder Fahrzeugkauf weiterhilft:
Es kommt also nicht darauf an, ob Sie umziehen, das Fahrzeug verkaufen oder es neu zulassen – entscheidend ist allein, ob nach dem Behördengang noch dasselbe Kennzeichen am Fahrzeug ist. Auf dieser Seite gehen wir die typischen Anlässe der Reihe nach durch und zeigen, wie Sie die neue Plakette online bestellen.
Ein kurzer Hinweis zur Farbe: Welche Plakette Ihrem Fahrzeug zusteht, hängt von seinen Emissionsdaten ab, nicht vom Anlass der Bestellung. Für die bestehenden Umweltzonen ist grundsätzlich die grüne Plakette erforderlich. Die Einstufung prüfen wir vor dem Druck anhand Ihrer Fahrzeugpapiere.
Umweltplakette bei Neuzulassung und Neuwagen
Ein neu zugelassenes Fahrzeug hat noch keine Plakette. Ob Neuwagen, Reimport oder ein Fahrzeug, das nach längerer Stilllegung wieder auf die Straße kommt: Die Umweltplakette können Sie erst bestellen, wenn die Zulassung abgeschlossen ist. Vorher fehlen die beiden Dinge, die auf und hinter der Plakette stehen – das endgültige Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung.
Was Sie für die Bestellung brauchen
- Das neue Kennzeichen, genau so, wie es am Fahrzeug steht.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (der Fahrzeugschein), davon die Vorderseite als gut lesbares Foto oder Scan.
Auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I steht im Feld 14.1 die Emissionsschlüsselnummer. Sie ist bei deutschen Fahrzeugen die wichtigste Angabe für die Einstufung in eine Schadstoffgruppe. Sie müssen diese Nummer nicht selbst deuten – wir lesen und prüfen sie, bevor die Plakette gedruckt wird.
Zulassung online über i-Kfz
Wer sein Fahrzeug online über i-Kfz zulässt, hat die neue Zulassungsbescheinigung oft noch nicht in der Hand, wenn das Fahrzeug schon fahren darf. In diesem Fall genügt für die Bestellung der Zulassungsbescheid aus i-Kfz, den Sie nach dem Online-Antrag erhalten. Laden Sie ihn einfach anstelle des Fahrzeugscheins hoch.
Planen Sie die Bestellung am besten direkt nach der Zulassung ein. Dann liegt die Umweltplakette für die Neuzulassung schon im Briefkasten, bevor Sie zum ersten Mal in eine Innenstadt mit Umweltzone fahren.
Umweltplakette nach Ummeldung: Wann ist eine neue nötig?
„Umweltplakette ummelden“ ist eine häufige Suche – tatsächlich lässt sich eine Plakette aber nicht ummelden oder umschreiben. Entweder sie passt nach der Ummeldung noch zum Fahrzeug, oder es muss eine neue her. Wieder entscheidet das Kennzeichen.
Umzug mit Kennzeichenmitnahme
Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbezirk, müssen Sie Ihre neue Anschrift der Zulassungsbehörde melden. Ihr bisheriges Kennzeichen dürfen Sie dabei in vielen Fällen behalten. Dann ändert sich nur die Adresse in den Papieren, nicht das Kennzeichen am Auto – und Ihre Umweltplakette bleibt gültig. Eine neue brauchen Sie in diesem Fall nicht.
Umzug mit neuem Kennzeichen
Entscheiden Sie sich bei der Ummeldung für ein neues Kennzeichen mit dem Ortskürzel Ihres neuen Wohnorts, passt die alte Plakette nicht mehr. Das Kennzeichen auf der Plakette stimmt dann nicht mit dem Kennzeichen am Fahrzeug überein. Bestellen Sie in diesem Fall eine neue Plakette mit dem neuen Kennzeichen und laden Sie die neue, aktualisierte Zulassungsbescheinigung hoch.
Ummeldung ohne Umzug
Auch andere Änderungen können zu einem neuen Kennzeichen führen, etwa wenn Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder ein verlorenes Kennzeichenschild ersetzen lassen und dabei eine neue Kombination erhalten. Für die Plakette gilt immer dasselbe: neue Buchstaben oder Ziffern, neue Plakette.
| Anlass | Kennzeichen | Neue Umweltplakette nötig? |
|---|---|---|
| Umzug, Kennzeichen behalten | bleibt gleich | Nein |
| Umzug, neues Ortskürzel | ändert sich | Ja |
| Neuzulassung oder Neuwagen | erstmals vergeben | Ja |
| Gebrauchtwagen, Kennzeichen übernommen | bleibt gleich | Nein, solange die Plakette intakt ist |
| Gebrauchtwagen, neu zugelassen | ändert sich | Ja |
| Wunschkennzeichen nachträglich | ändert sich | Ja |
| Namens- oder Adressänderung ohne neues Kennzeichen | bleibt gleich | Nein |
Gebrauchtwagen gekauft: Gilt die Plakette des Vorbesitzers?
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens klebt häufig schon eine Plakette an der Windschutzscheibe. Ob Sie damit weiterfahren dürfen, hängt wieder am Kennzeichen – nicht am Halter. Die Umweltplakette ist an Fahrzeug und Kennzeichen gebunden, nicht an die Person, die das Auto besitzt.
Halterwechsel mit demselben Kennzeichen
Behält das Fahrzeug bei der Umschreibung auf Sie sein bisheriges Kennzeichen – ob das möglich ist, klären Sie bei der Zulassungsbehörde –, bleibt die Plakette des Vorbesitzers gültig. Voraussetzung ist, dass sie unbeschädigt ist und das Kennzeichen darauf gut lesbar mit dem am Fahrzeug übereinstimmt. Eine Umweltplakette nach dem Halterwechsel ist dann nicht erforderlich.
Halterwechsel mit neuem Kennzeichen
Meist bekommt ein Gebrauchtwagen nach dem Kauf ein neues Kennzeichen. Dann ist die alte Plakette wertlos, denn sie trägt das Kennzeichen des Vorbesitzers. Sie brauchen eine neue Umweltplakette für den Gebrauchtwagen mit Ihrem Kennzeichen. Entfernen Sie die alte Plakette, bevor Sie die neue anbringen – zwei Plaketten nebeneinander, von denen eine nicht passt, sorgen bei einer Kontrolle nur für Fragen.
Plakette fehlt ganz
Hat der Wagen gar keine Plakette, war sie vielleicht nie vorhanden oder wurde bei einem Scheibentausch nicht ersetzt. Für die Bestellung macht das keinen Unterschied: Sie benötigen das aktuelle Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I auf Ihren Namen.
Wunschkennzeichen, Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen
Wunschkennzeichen
Ein Wunschkennzeichen ist für die Plakette ein ganz normales Kennzeichen. Es wird eingetragen, wie es auf dem Schild steht. Beantragen Sie Ihr Wunschkennzeichen erst nachträglich für ein Fahrzeug, das schon eine Plakette hat, brauchen Sie eine neue – das alte Kennzeichen auf der bisherigen Plakette passt dann nicht mehr.
Saisonkennzeichen
Fahrzeuge, die nur in bestimmten Monaten zugelassen sind, tragen auf dem Kennzeichen zusätzlich den Zulassungszeitraum, zum Beispiel M-AB 12 (04-10) für eine Zulassung von April bis Oktober. Diese Monatsangabe gehört zum Kennzeichen und wird auf die Plakette mit aufgedruckt. Geben Sie sie bei der Bestellung einfach in Klammern am Ende ein, so wie sie am Fahrzeug steht. Außerhalb der Saison bleibt die Plakette an der Scheibe; sie verliert dadurch nicht ihre Gültigkeit.
Wechselkennzeichen
Beim Wechselkennzeichen teilen sich zwei Fahrzeuge ein Kennzeichen, das jeweils nur an einem von beiden geführt werden darf. Jedes der beiden Fahrzeuge hat aber seine eigene Zulassungsbescheinigung und seine eigenen Emissionsdaten. Deshalb braucht auch jedes Fahrzeug seine eigene Umweltplakette an der eigenen Windschutzscheibe. Bestellen Sie für jedes Fahrzeug eine Plakette, geben Sie das Kennzeichen so ein, wie es in der jeweiligen Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, und laden Sie den passenden Fahrzeugschein hoch. Sind Sie unsicher, wie Ihr Kennzeichen genau lauten muss, schreiben Sie es so, wie es in den Papieren steht – wir sehen uns die Angaben vor dem Druck an.
Kennzeichen mit E oder H
Ein E am Ende kennzeichnet Elektrofahrzeuge und gehört zum Kennzeichen. Seit 1. Oktober 2026 brauchen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen keine grüne Plakette mehr (Anhang 3 Nr. 11 der 35. BImSchV). Ohne eine anerkannte E-Kennzeichnung nach § 11 FZV ist die grüne Plakette grundsätzlich weiterhin erforderlich, sofern keine andere Ausnahme greift. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind von der Plakettenpflicht ausgenommen.
Schritt für Schritt: neue Umweltplakette online bestellen
Nach einer Ummeldung oder einem Fahrzeugkauf müssen Sie für die neue Plakette nicht extra eine Werkstatt anfahren. Bestellen Sie die Umweltplakette online – das Bestellfeld auf dieser Seite führt Sie durch die Schritte.
- Kennzeichen eingeben. Tragen Sie das neue Kennzeichen ein. Erlaubt sind Buchstaben einschließlich Ä, Ö und Ü, Ziffern, Leerzeichen und Bindestriche; bei Saisonkennzeichen die Monatsangabe in Klammern am Ende. Die Vorschau zeigt Ihr Kennzeichen direkt auf der Plakette.
- Schriftart wählen. Sie können zwischen verschiedenen Schriftarten wählen. Die Schrift hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit, solange das Kennzeichen vollständig und eindeutig lesbar ist.
- Fahrzeugschein hochladen. Laden Sie die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I hoch – vollständig aufgeklappt, als Foto oder Scan. Name und Adresse dürfen Sie schwärzen. Nach einer Online-Zulassung genügt der Zulassungsbescheid aus i-Kfz. Bei einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug laden Sie das Zulassungsdokument des Landes hoch, bei Dokumenten im Kartenformat Vorder- und Rückseite.
- Adresse angeben und bezahlen. Danach geben Sie die Lieferadresse an und schließen die Bestellung ab.
Was nach der Bestellung passiert
Wir sind eine anerkannte Ausgabestelle für Umweltplaketten. Vor dem Druck prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen, ob die Plakette zu Ihrem Fahrzeug passt und ob das Kennzeichen mit den Papieren übereinstimmt. Erst dann wird die Plakette mit Ihrem Kennzeichen gedruckt und per Post verschickt. Liegen alle Angaben vollständig vor, geht die Sendung in der Regel innerhalb von 24 Stunden auf den Weg.
Sollte bei der Prüfung etwas auffallen – etwa ein Tippfehler im Kennzeichen oder ein schwer lesbares Foto –, melden wir uns bei Ihnen, bevor gedruckt wird. Prüfen Sie Ihr Kennzeichen deshalb vor dem Absenden noch einmal Zeichen für Zeichen: Nach dem Druck lässt es sich nicht mehr ändern.
Was tun, bis die neue Plakette da ist?
Zwischen Ummeldung und Ankunft der neuen Plakette vergehen meist ein paar Tage. In dieser Zeit klebt entweder gar keine Plakette am Fahrzeug oder noch die alte mit dem früheren Kennzeichen, die nicht mehr passt. In beiden Fällen sollten Sie davon ausgehen, dass Ihr Fahrzeug in einer Umweltzone als nicht gekennzeichnet gilt.
Am sichersten ist es deshalb, Umweltzonen bis zur Ankunft der neuen Plakette zu meiden. Wer ohne gültige Plakette in einer Umweltzone fährt oder parkt, muss laut Bußgeldkatalog mit 100 Euro rechnen (Stand Oktober 2026); einen Punkt in Flensburg gibt es dafür nicht. Ob in Ihrer Stadt eine Umweltzone besteht und wo ihre Grenzen verlaufen, zeigt die Übersicht des Umweltbundesamts.
Einzelne Städte erteilen in besonderen Fällen Ausnahmegenehmigungen. Ob und unter welchen Bedingungen das bei Ihnen möglich ist, erfahren Sie nur bei der zuständigen Behörde vor Ort – eine allgemeine Übergangsfrist nach einer Ummeldung sollten Sie nicht voraussetzen.
Alte Plakette entfernen – so geht es
Bevor die neue Plakette an die Scheibe kommt, sollte die alte weg. Wichtig vorweg: Eine einmal abgelöste Plakette darf nicht wieder aufgeklebt werden. Versuchen Sie also nicht, sie vorsichtig abzuziehen, um sie aufzuheben – sie wäre danach ohnehin nicht mehr zu verwenden.

So lösen Sie die alte Plakette
- Setzen Sie einen Glasschaber oder eine Klinge flach an einer Ecke der Plakette an und schieben Sie sie Stück für Stück unter dem Aufkleber entlang.
- Arbeiten Sie dabei möglichst flach zur Scheibe, damit das Glas keine Kratzer bekommt. Bei kühlen Temperaturen lässt sich der Kleber oft leichter lösen, wenn die Scheibe vorher etwas angewärmt wurde, etwa durch die Lüftung des Fahrzeugs.
- Entfernen Sie anschließend die Kleberreste, zum Beispiel mit Glasreiniger oder einem geeigneten Reinigungsmittel, und trocknen Sie die Stelle gründlich.
Die neue Plakette anbringen
Die Umweltplakette gehört deutlich sichtbar auf die Innenseite der Windschutzscheibe; üblich ist die Stelle unten rechts. Reinigen und trocknen Sie die Stelle gründlich, bevor Sie die Plakette blasenfrei aufkleben. Die alte Plakette können Sie anschließend entsorgen.
Wird nicht das Kennzeichen, sondern die Windschutzscheibe getauscht, ist das ein eigener Fall: Auch dann ist eine neue Plakette nötig, weil die alte mit der Scheibe verloren geht.
Gilt die Umweltplakette bundesweit – und läuft sie ab?
Die Umweltplakette gilt in ganz Deutschland. Sie wird nicht von einer bestimmten Stadt ausgegeben und gilt nicht nur dort, sondern in allen bestehenden Umweltzonen gleichermaßen. Ein Umzug in eine andere Stadt ändert daran nichts, solange das Kennzeichen gleich bleibt.
Ein Ablaufdatum hat die Plakette nicht. Sie muss weder verlängert noch regelmäßig erneuert werden und ist nicht an die Hauptuntersuchung gekoppelt. Gültig bleibt sie so lange, wie diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Kennzeichen am Fahrzeug stimmt mit dem Kennzeichen auf der Plakette überein.
- Die Plakette klebt unbeschädigt und gut lesbar an derselben Windschutzscheibe.
- Sie gehört zu dem Fahrzeug, für das sie ausgegeben wurde.
Fällt eine dieser Bedingungen weg – neues Kennzeichen, neue Scheibe, beschädigte oder abgelöste Plakette –, bestellen Sie eine neue. Für alle anderen Fälle gilt: Die einmal ausgegebene Umweltplakette begleitet Ihr Fahrzeug, solange es dasselbe Kennzeichen trägt.
Häufige Fragen
Brauche ich nach einer Ummeldung eine neue Umweltplakette?
Nur wenn sich dabei das Kennzeichen ändert. Behalten Sie Ihr Kennzeichen, zum Beispiel bei einem Umzug mit Kennzeichenmitnahme, bleibt die Plakette gültig.
Kann man eine Umweltplakette ummelden oder umschreiben lassen?
Nein. Das Kennzeichen ist fest auf die Plakette gedruckt. Passt es nicht mehr zum Fahrzeug, wird eine neue Plakette mit dem neuen Kennzeichen ausgegeben.
Gilt die Umweltplakette nach einem Halterwechsel weiter?
Ja, solange das Fahrzeug sein bisheriges Kennzeichen behält und die Plakette unbeschädigt an derselben Scheibe klebt. Bekommt der Wagen ein neues Kennzeichen, brauchen Sie eine neue Plakette.
Ich habe einen Gebrauchtwagen gekauft – welche Unterlagen brauche ich für die Plakette?
Das aktuelle Kennzeichen und ein Foto der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I, die auf Sie ausgestellt ist. Name und Adresse dürfen Sie schwärzen.
Wann kann ich die Umweltplakette für einen Neuwagen bestellen?
Sobald das Fahrzeug zugelassen ist und Sie Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I haben. Vorher steht das Kennzeichen noch nicht fest.
Reicht der Zulassungsbescheid aus i-Kfz für die Bestellung?
Ja. Wenn Sie Ihr Fahrzeug online über i-Kfz zugelassen haben und der Fahrzeugschein noch nicht da ist, können Sie den Zulassungsbescheid aus i-Kfz hochladen.
Wo finde ich die Emissionsschlüsselnummer?
Bei deutschen Fahrzeugen steht sie im Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Sie müssen sie nicht selbst auswerten – wir prüfen sie vor dem Druck.
Wie gebe ich ein Saisonkennzeichen ein?
So, wie es am Fahrzeug steht, mit dem Zeitraum in Klammern am Ende, zum Beispiel M-AB 12 (04-10). Die Monatsangabe wird auf die Plakette mit aufgedruckt.
Darf ich ohne passende Plakette in die Umweltzone fahren, bis die neue da ist?
Davon raten wir ab. Eine Plakette mit dem alten Kennzeichen passt nicht mehr zum Fahrzeug. Wer ohne gültige Plakette in einer Umweltzone fährt oder parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Meiden Sie Umweltzonen, bis die neue Plakette angebracht ist.
Kann ich die alte Plakette abziehen und wieder aufkleben?
Nein. Eine abgelöste Umweltplakette darf nicht wieder aufgeklebt werden. Entfernen Sie sie mit einem Glasschaber und bringen Sie die neue Plakette an.
Gilt die Umweltplakette in ganz Deutschland und wie lange?
Sie gilt bundesweit in allen bestehenden Umweltzonen und ist unbefristet gültig – so lange, wie Kennzeichen und Windschutzscheibe gleich bleiben und die Plakette unbeschädigt ist.
Brauche ich bei einem Wechselkennzeichen zwei Plaketten?
Ja, jedes Fahrzeug braucht seine eigene Plakette an der eigenen Windschutzscheibe. Bestellen Sie für jedes Fahrzeug eine Plakette mit der jeweiligen Zulassungsbescheinigung.
Stand: 27. Oktober 2026



